Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 30.04.2004, 11:16 Uhr

... Zugewinnausgleich & Co.....

Hi Allly,

also wichtig ist es, dass du bei deiner Tochter vorher Gewicht und Länge misst und in den Vertrag aufnimmst, denn so müssen nach einer Trennung nur die zugewonnenen "cm" und "Kg" als ehelicher Zugewinn geteilt werden ;o)

Naja, dann gäbe es noch andere Temen, die in einen Ehevertrag stehen könnten, wie zB Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und (illegalerweise) die Beischlafshäufigkeit....
:oÞ

Ansonsten stellt eine Ehe ja sowieso nichts anderes dar, als ein Vertragsverhältnis (nach BGB, oder?) und ist nahc meiner häutigen Meinung für jeden Mann ein unkalkulierbares Risiko, weshalb ich lieber auf einer einsamen Insel leben würde, auf der ich von Bananen und Kokosnüssen sicherlich gesünder leben könnte ;o)

Trotzdem viel Erfolg, oder sagt man Glück?

 
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