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Geschrieben von Johanna3 am 05.10.2019, 9:27 Uhr

???

Eine fünfzigjährige Erzieherin mit dreißig Jahren Berufserfahrung darf sofort wieder als Berufsanfängerin bezahlt werden, wenn sie die Stelle wechselt.

Die meisten Träger sind an Tarife gebunden - also nix mit Verhandlungssache.

 
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