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Geschrieben von minimann am 29.04.2010, 18:30 Uhr

Wer kennt sich aus?

Hallo. Sorry, weiß leider nicht den passenden Betreff.

Ich arbeite in einem Klinikum was am kommenden Sonntag in einen Neubau ziehen sollte. Das heiß, die Planung läuft seit Monaten, sodaß alle (Feuerwehr, Rettungsdienst, Klinikspersonal.....) Urlaubssperre vom 15.4- 7.5 2010 hat.

Tja, heute wurde uns mitgeteilt, das der Umzug nicht stattfindet, Bau wurde nich abgenommen.

Können die eine neue Urlaubssperre verlangen? Obwohl Urlaubsplan für das ganze Jahr schon genehmigt ist??

Das Archiv, die Chefärzte, die Funktionsabteilungen wie EKG usw. sind letzte Woche schon rübergezogen. Am Sonntag sollten dann die ersten Stationen folgen.

Lg

 
3 Antworten:

Urlaubssperre

Antwort von Leena am 29.04.2010, 19:34 Uhr

...ich weiß nicht, wie es allgemein gültig ist, aber bei uns entscheidet der Chef des Hauses, wann Urlaubssperre verhängt wird (bei uns dieses Jahr von März bis Juni *grummel*). Und was er entscheidet - nun ja, sind halt "dienstliche Belange", und es ist nicht wirklich eine Instanz vorhanden, um die Entscheidung des Chefs in irgendeiner Weise "überprüfen" lassen zu können.

Ansonsten gilt bei uns eine Urlaubsgenehmigung grundsätzlich eh "unter Vorbehalt", d.h. wenn kurzfristig dienstliche Belange dagegen sprechen, kann auch ein bereits genehmigter Urlaub von der Amtsleitung gestrichen werden.

Ist aber die Ausnahme - und unsere Urlaubssperre dieses Jahr ist überhaupt die erste, die ich in mittlerweile 16 Jahren "Betriebszugehörigkeit" miterlebe. Nun ja - öfter mal etwas Neues, oder so...

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Es gibt ja schon ....

Antwort von ursel66 am 29.04.2010, 20:12 Uhr

.... die Möglichkeit, Urlaubsplanungen aus betrieblichen Gründen zu verändern. Dann muss dem Arbeitnehmer aber der "Schaden" (Stornokosten) erstattet werden. Ich schätze schon, dass dies ein Grund für außerordentliche Änderungsgründe in der Urlaubsplanung wäre....

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Re: Vielen Dank. ot

Antwort von minimann am 29.04.2010, 20:16 Uhr

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