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Geschrieben von IngeA am 02.07.2014, 12:33 Uhr

wenn wir den Spieß umdrehen arzule....

"sondern um die Gleichstellung vor dem Gesetz, daß die Vermummung verbietet und zwar aus Sicherheitsgründen und eben ohne Sonderwürschte im Namen irgendeiner Religion. "

Aber das Vermummungsverbot gilt nur für Demonstrationen und öffentliche Aufzüge. Du darfst in Burka also nicht demonstrieren, auch dann nicht, wenn die Burka an sich erlaubt ist.
Wie du dich ansonsten kleidest und vermummst oder auch nicht wird durch das Vermummungsverbot nicht erfasst.

LG Inge

 
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