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Geschrieben von Hase67 am 02.07.2014, 21:57 Uhr

Was versteht ihr unter Burka

Meines Erachtens bezieht sich das Urteil wirklich nur auf die Komplettverschleierung mit Verhüllung des Gesichts - sonst wäre ja nicht von einem "Vermummungsverbot" die Rede.

Gemeint sind also Burka oder Niqab, also mit Gitter vor den Augen oder mit Sehschlitz. Kopftuch, Tschador, Hidschab o.ä. stehen hier gar nicht zur Debatte - glaube ich zumindest, soweit ich es bisher nachgelesen habe.

LG

Nicole

 
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