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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 20.06.2011, 11:19 Uhr

was würdet ihr tun?

WENN man was meldet und etwas erreichen will, dann immer MIT Namen. Diesen gemeldeten Fällen wird sehr viel mehr Bedeutung beigemessen als den anonymen (die zu Hauf auflaufen, auch aus "niederen Beweggründen")

Aber auch hier gilt, solange dem Kind gegenüber nicht handgreiflich wird, passiert da von Seiten des Jugendamtes NICHTS.
Selbst mit Handgreiflichkeiten sind die jugendamtlichen Aktionen sehr eingeschränkt, von der Beweisfrage ganz zu schweigen.

Traurig, aber wahr.

LG
S

 
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