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Geschrieben von Rieke am 03.08.2009, 13:37 Uhr

Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

Hallo an alle!

Ich hoffe mal, daß ich von Euch einen Tipp bekommen kann.

Es geht darum, daß ich nach meinem Erziehungsurlaub wieder anfangen wollte zu arbeiten. Bin dann aber unerwartet schwanger geworden und aufgrund Blutungen und Wehen krank geschrieben worden und konnte also nicht anfangen.
Mein Chef findet das (verständlicherweise) nicht so toll (und das ist jetzt seeehr vorichtig ausgedrückt)
Er ist sehr ausfallend geworden.

Nun geht es darum, daß ich bislang immer noch kein Geld bekommen habe. Kenne es aber von all den Jahren, die ich dort gearbeitet habe so, daß es am 28. eines Monats gebucht war.

Nachdem, was er so alles zu mir gesagt hat, könnte ich mir vorstellen, daß er mich extra "zappeln" läßt ("Du arbeitest nicht, also gibt es kein Geld")

Und nun endlich die Frage: Gibt es einen bestimmten Tag, an dem das Geld gebucht sein muß oder ist das vollkommen egal?
Ich meine, all die anderen Arbeitnehmer haben ja auch ihre Verpflichtungen, die zumeist am 1. eines Monats abgebucht werden...grübel..

Klar, ich könnte doch einfach anrufen - aber ehrlich gesagt: den Mann muß ich mir nicht noch öfters anhören

Danke euch schon mal für ein paar Infos.

LG Rieke

 
4 Antworten:

Re: Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

Antwort von Patti1977 am 03.08.2009, 13:45 Uhr

Was steht als Zahltag im Arbeitsvertrag?

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Re: Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

Antwort von Anja+Calvin am 03.08.2009, 13:46 Uhr

Ich denke, da musst du in deinem Vertrag nachschauen.

LG Anja

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Der Vertrag ist von 1987...

Antwort von Rieke am 03.08.2009, 13:51 Uhr

...und da steht kein Datum.
Habe ich auch schon nachgesehen...

Trotzdem Danke.

Rieke

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Re: Wann muß das Gehalt auf dem Konto sein?

Antwort von Silvia3 am 03.08.2009, 15:34 Uhr

Normalerweise schuldet der Arbeitgeber, wenn vertraglich nicht anders vereinbart - das Gehalt in dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. D.h., Dein Gehalt hätte bis zum 31.07. auf dem Konto sein müssen.

Hier gibt es doch die Rechtsanwältin (Fr. Bader?), frag da doch mal nach.

Silvia

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