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Geschrieben von malwinchen am 29.05.2010, 21:35 Uhr

verstehe nicht ganz...

was heißt "keine bezüge"? wenn du gründungszuschuss beantragt hast, dann hättest du doch "bezüge"... und den bekommst du nur, wenn du noch mindestens 90 tage anspruch auf alg I gehabt hättest bei abgabe des antrags. ist das so gewesen? irgendwie scheinbar nicht, denn sonst hättest du nahtlos nach dem alg I den gründungszuschuss bekommen müssen. da dir jetzt dieser ganze kladderadatsch von der ARGE geschickt wurde, steht doch zu vermuten, dass du jetzt einstiegsgeld bekommen sollst... das ist im grunde das pedant zum gründungszuschuss... und den bekommt man eben, wenn die 90-tage-frist verpasst wurde.

 
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