Geschrieben von miebop am 03.06.2011, 21:59 Uhr |
Urinieren im Hausflur, inwieweit ist der Vermieter in der Pflicht...
Da das Verhalten der Jugendlichen die Wohnqualität mindert, denke ich, der Vermieter ist auf jeden Fall in der Pflicht - und Du berechtigt, letztlich die Miete zu kürzen. Ich würde den Vermieter in einem netten Brief auf die Missstände aufmerksam machen und dann, falls keine Reaktion kommt, noch ein Schreiben aufsetzen, dass Du Dich leider und mit großem Bedauern, und das willst Du ja eigentlich auf keinen Fall, aber weil die Situation so unhaltbar ist, siehst Du Dich leider gezwungen, die Miete um X Prozent zu kürzen, wenn, ja wenn der Vermieter nicht... bis zum Soundsovielten... was dran ändert.
Wir haben das einmal gemacht (Schimmel in der Wohnung mit Kleinkind) und nach einigen erfolglosen Anrufen und Schreiben gabs einen Anruf von Seiten der Hausverwaltung mit Terminvereinbarung für die Handwerker am Nachmittag des gleichen Tages, kaum dass wir das Wort "Mietminderung" in den Mund genommen hatten. Nachtigall, ick hör Dir trapsen ;-)
Wenn die Wohnumstände schwierig sind, wäre es für Dich vielleicht auch eine Idee, einem Mieterschutzbund beizutreten. Die beraten, Du hast in Bezug auf Mietsachen einen Rechtsschutz und es gibt einfach Sicherheit. Die Kosten sind nicht sehr hoch und je nach Vereinigung nach Einkommen gestaffelt.
- Urinieren im Hausflur, inwieweit ist der Vermieter in der Pflicht... - Suka73 03.06.11, 19:19
- Re: Urinieren im Hausflur, inwieweit ist der Vermieter in der Pflicht... - Fridoline 03.06.11, 20:46
- Re: Urinieren im Hausflur, inwieweit ist der Vermieter in der Pflicht... - miebop 03.06.11, 21:59
Nach langem hin und her überlegen muss ich das nun doch schreiben
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