von Jule9B am 23.02.2015, 21:46 Uhr |
Urheberrechte
Nein, das ist nicht okay. Du musst das schriftliche Einverständnis des Urhebers einholen.
Nur weil du angibst, wo du etwas geklaut hast, ist es trotzdem geklaut. ;)
J.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Urheberrechte - luiesee 23.02.15, 18:46
- Re: Urheberrechte - Johanna3 23.02.15, 18:53
- Re: Urheberrechte - Hase67 23.02.15, 20:20
- Re: Urheberrechte - Jule9B 23.02.15, 21:46
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