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Geschrieben von fracla am 02.04.2014, 21:05 Uhr

Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Und wichtig ist auch, dass der Noch-Ehemann die Vaterschaft anfechtet. So lange sie noch verheiratet sind, wenn auch nur noch auf dem Papier, ist automatisch der Ehemann der Vater, auch wenn er es biologisch gar nicht ist. Ab der Geburt des Kindes hat man 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Macht man das nicht, ist automatisch der Ehemann unterhaltspflichtig, egal ob leiblicher Vater oder nicht. Und wenn die Frist verstrichen ist, kann man da nichts mehr machen. Erst wieder wenn das Kind 18 ist und von sich aus was macht.

 
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