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von Leena  am 26.10.2012, 10:48 Uhr

Thread-Missbrauch

...kein Mensch streicht Dir die Werbungskosten, weil Du LStKl V hast - ehrlich gesagt, ich glaube, 99% der Bearbeiter bekommen nicht einmal bewusst mit, welche Steuerklassen welcher Ehegatte hat, wenn sie die Erklärung bearbeiten. :-)

Fahrtkosten und Gewerkschaftsbeitrag sind Werbungskosten, und entsprechend zu berücksichtigen - soweit sie den AN-Pauschbetrag übersteigen.

Steht denn irgendetwas in den Erläuterungen zu Eurem Bescheid? Wenn da Änderungen vorgenommen wurden bzw. die Werbungskosten niedriger sind als der AN-Pauschbetrag, steht eigentlich bzw. beim AN-Pauschbetrag automatisch ein Erläuterungstext im Bescheid.

Ansonsten - im Steuerrecht heißt es nicht Widerspruch, sondern Einspruch (wahlweise könntest Du natürlich auch einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, dann wäre nicht der ganze Bescheid 'offen', sondern nur der Teil mit Deinen Werbungskosten).

 
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