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Geschrieben von Berlin! am 19.10.2022, 12:50 Uhr

Teiche in Spielplatznähe

Das eigene Grundstück sicher man eher vor unbefugtem Zutritt. Man will (und muss) andere nicht davon abhalten, in den eigenen Pool auf dem eigenen Grundstück zu fallen.

Besitzer eines privaten Teichs trifft natürlich eine Verkehrssicherungspflicht. Neuere Urteile gehen allerdings eher in die Richtung, dass Teichbesitzer:innen nicht mit einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern rechnen müssen.
es klingt nach deiner Schilderung auch eher so, als wenn die Gemeinde den Spielplatz den Teichbesitzer:innen vor die Tür gesetzt hat. Sie müssen lso etwas absichern, was erst dadurch gefährlicher geworden ist, dass die gemeinde Kinder dazu animiert hat, genau dort zu spielen (platt ausgedrückt).

Ich vermute, du kannst nur abwarten. Und aufpassen.

 
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