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von Leena  am 05.08.2011, 12:51 Uhr

Symbolischer Euro...

...na ja, sehr viel anders ist das Urteil ja jetzt mit den 3.000 Euro auch nicht ausgefallen - und bei einem "symbolischen Euro" wäre die Wahrscheinlichkeit, dass das Frankfurter Urteil von der nächsten Instanz kassiert würde, eindeutig noch eher gegeben als so. :-/

Ist nicht auch noch eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags anhängig? Da würde sich ein "symbolischer Euro" vermutlich auch nicht allzu gut machen, nehme ich an.

 
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