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Geschrieben von Frank NRW am 16.08.2005, 11:19 Uhr

stimmt

" ja es war ein mehrfamilienhaus, wieso??"

Sobald ein Mahnschreiben in Deinen Machbereich gelangt, gilt es als zugestellt. In Mehrfamilienhäusen kommt es oftmals zu "Briefklau"! Nachweisen kann der Gl. dies nicht; braucht er im Zweifel aber auch nicht!

"Hatte allerdings nachsendeauftrag, dort verschwand zwar hin und wieder post"

Siehst Du, interesiiert den Gl., und das Gericht im Zweifel nicht, da Dir die Forderung bewußt war.

"aber laut aufstellung des jetzigen schreibens belaufen sich die quelle mahnkosten auf Euro 0,00!!Also kam nie was!!!!"

Nicht richtig, Mahnkosten brauchen nicht in Ansatz gebracht werden!

"Danach mit sack und pack nach Nürnberg aber dort war ich 3 jahre...da müssen die mich doch finden ;o( (andere habens auch *g*)"

Manchmal schwiriger als man glaubt!

"Reichts da aus wenn auf der aufstellung steht...gemahnt am tag xy??"

Ja!

 
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