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Geschrieben von Frank NRW am 16.08.2005, 11:28 Uhr

heisst für mich...persönliches pech weil

"Ich hatte sowas schonmal, forderung bezahlt konnte durch kontoauszüge belegt werde, prozess verloren! Begründung: Zu spät eingereichter Wiederspruch!"

Siehst Du, kann Dich aber beruhigen. Die zeitige Eilegung eines Widerspruchs ist derzeit zumindet noch nicht maßgeblich.

"Das ist für mich ehrlich viel geld ;o("

Glaub ich!

"Also sollte Quelle nicht die kosten gering halten und mich erstmal anmahnen?"

Brauchen sie nicht!

"Dürfen sie sofort an inkasso weitereichen?"

Ja, Kostenfrage stellt sich dann erst im Prozess!

"WAS würdest du machen?"

Begründen!!

"Zahlen und ruhe ist??? ;o(?"

Auf gar keinen Fall!!! M.E.

 
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