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von Leena  am 31.08.2013, 14:11 Uhr

Steuerlich...

Steuerlich gesehen ist die Rechtsschutzversicherung allerdings eine Sachversicherung, die im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen / Sonderausgaben mittlerweile nicht mehr abzugsfähig ist.

Den Teil, der auf die Vermietungsverhältnisse entfällt, kannst Du allerdings (mit entsprechender Bescheinigung der Versicherung, wie sich der Beitrag anteilsmäßig zusammen setzt) selbstverständlich als Werbungskosten bei Anlage V absetzen. :-)

Sorry, konnte mir den Kommentar jetzt nicht verkneifen. Eben WEIL sich das oft noch nicht wirklich rumgesprochen hat...

 
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