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Geschrieben von Cruelchen am 21.12.2016, 14:33 Uhr

Steuerfrage Handy

Hallo,

ich habe hier schon ein paar mal gelesen, dass auch bei Steuerfragen geholfen werden konnte. Deshalb möchte ich mal mein Glück versuchen.

Mein Mann hat ein Gewerbe als Nebenjob. Kein Kleingewerbe mehr, aber davon leben kann er nicht. Er braucht ein Handy und einen Festnetzanschluss. Beides nutzen wir auch privat. Der private Anteil ist aber gering. Wie muss ich das jetzt bei der Einnahmen-/Überschussrechnung berücksichtigen? Kann ich einfach zB 20% pauschal für die private Nutzung abziehen? Und darf ich dann die Vorsteuer voll geltend machen?

Kann mir jemand ein Steuerprogramm für die Einkommenssteuererklärung empfehlen, wenn man ein Gewerbe hat? Ich würde gerne ein gutes kaufen. Habe es bislang nur über ELSTER gemacht. Aber das geht bestimmt auch einfacher.

Vielen Dank schon mal

 
5 Antworten:

Re: Steuerfrage Handy

Antwort von Leena am 21.12.2016, 15:10 Uhr

Handyrechnung - Bezug fürs Unternehmen oder doch wohl eher nicht?

Grundsätzlich ohne Einzelverbindungsnachweis werden in der Regel 20% betrieblich, max. 20 €/Monat anerkannt. Kann im Einzelfall aber auch mehr oder weniger sein.

Vorsteuer: Bei Bezug fürs Unternehmen absetzbar, aber USt auf Privatentnahmen. Ansonsten praktisch ggf. anteilig mit 20% o.å. absetzbar.

Programm kann ich keines empfehlen, da kenne ich mich auf der Seite zu wenig aus.

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Re: Steuerfrage Handy

Antwort von Cruelchen am 21.12.2016, 21:46 Uhr

Vielen Dank für Deine Antwort.

Das Unternehmen trägt den Namen meines Mannes. Die Handyrechnung läuft auf meinen Mann. Im Adresszusatz ist die Berufsbezeichnung angegeben.

Das Handy nutzt er ja fast ausschließlich beruflich fürs Unternehmen. Privat ist es nur mal hier eine whatsapp und da eine Nachricht.

Und da wird das nur so wenig berücksichtigt. Dann sollte er sich vielleicht doch eine extra private Nummer besorgen, um das sauber zu trennen.

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Darf ich mich dranhängen?

Antwort von Terkey235 am 22.12.2016, 11:07 Uhr

Darf ich eine Frage aus diesem Bereich stellen?

Bislang nutze ich - Freiberuflerin, mache "was mit Medien" - mein privates Handy auch für berufliche Dinge. Würde mir gerne ein neues, zweites Handy anschaffen, für meine Arbeit. Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass ich damit auch mal zwischendurch Zuhause anrufe oder eine Nachricht schreibe, wenn es gerade zur Hand ist.

Mir geht es hier nur um die Anschaffungskosten, nicht den Vertrag. Kann ich das Handy anschaffen und sagen wir mal zu 80% absetzten, für den angenommenen Fall, dass ich es zu 20% privat nutze? Oder hauen die mir das um die Ohren? Ich benötige das Gerät gar nicht so sehr nur zu beruflichen Kommunikationszwecken, sondern vor allem für Anwendungen in meinen Kursen, also für Fotos, Podcasts, Filmchen, Internetanwenungen, in Kursen vorzuführende Handyspiele, App-Programmierung etc.

Danke und LG,
terkey

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Einzelfallentscheidungen

Antwort von Leena am 22.12.2016, 12:19 Uhr

...kommt im Grunde wirklich auf den jeweiligen Einzelfall an, was man glaubhaft machen kann und was nicht.

Grundsätzlich ist ein betrieblicher Anteil von 80% bei den AK, wenn daneben nachweislich noch ein anderes, ansatzweise vergleichbares privates Handy genutzt wird, schon glaubhaft.

Sagen wir mal so - wenn man ansonsten bei Deiner Gewinnermittlung nicht das Gefühl hat, dass Du regelmäßig den halben Schulbedarf vom Nachwuchs als BA geltend machst oder ähnliches, dann würde es Dir vermutlich kaum ein Bearbeiter um die Ohren hauen.

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Re: Einzelfallentscheidungen

Antwort von Terkey235 am 22.12.2016, 12:51 Uhr

Danke dir, Leena. Im Zweifelsfall zahle ich es voll, ohne Abzug, und gut. Das wäre auch kein Beinbruch.

LG terkey

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