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von Leena  am 23.05.2019, 10:47 Uhr

Steuererklärung PENSIONÄRIN-Frage- Leena und jeden, der Bescheid weiss

Pensionseinkünfte sind immer Anlage N, nichtselbständige Arbeit. Egal, ob man selbst Beamter ist, Beamtenwitwe oder als Kind eines verstorbenen Beamten nur Anspruch aufs Sterbegeld hat, alles Anlage N.

 
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