von Leena am 23.05.2019, 10:47 Uhr |
Steuererklärung PENSIONÄRIN-Frage- Leena und jeden, der Bescheid weiss
Pensionseinkünfte sind immer Anlage N, nichtselbständige Arbeit. Egal, ob man selbst Beamter ist, Beamtenwitwe oder als Kind eines verstorbenen Beamten nur Anspruch aufs Sterbegeld hat, alles Anlage N.
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- Steuererklärung PENSIONÄRIN-Frage- Leena und jeden, der Bescheid weiss - Benedikte 23.05.19, 10:01
- Re: Steuererklärung PENSIONÄRIN-Frage- Leena und jeden, der Bescheid weiss - Leena 23.05.19, 10:47
- Re: Steuererklärung PENSIONÄRIN-Frage- Leena und jeden, der Bescheid weiss - Leena 23.05.19, 10:51
- Danke und - Benedikte 23.05.19, 15:44
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