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Geschrieben von Benedikte am 21.04.2016, 22:20 Uhr

sorry- aber dann liegt das Problem ja woanders

shinead,
aber dann ist das Problem doch wo ganz anders.

Du schreibst, Deine Nichte habe ein schlecht laufendes Arbeitsverhaeltnis gekuendigt und sei nach Kuendigung zuhause geblieben und habe dem Arbeitegeber eine Krankmeldung vorgelegt. Wie lange war sie denn krank"gemeldet" bei Lohnfortzahlung? zwei Wochen oder sogar sechs? Jedenfalls hat sie druch die Krankemledung das eh bescheidene Verhaeltnis zum Arbeitsgeber weiter zerruettet.

Vor allem, Du schreibst, sie habe die Kleidung gar nicht zuahsue gehabt und sei dann nonstop krankgemeldet gewesen- was denn nun? Hatten die die Kleidung im Betrieb und eben schmutzig behalten und sie hat sie eben nicht geholt? Und jetzt ist ihr der Weg von 30 Min zu viel-den sie doch als arbeitsweg taeglich hatte?

jedenfalls,unabhaengig von der akademischen Rechtslage wird die Praxis so aussehen. Der verbiesterte Arbeitgeber wird das Geld wie geplant vom Lohn der Nicht einbehalten. Und entweder klagt sie gegen ihn- und das sind so Faelle, die kann bei dem Streitwert kein serioeser Anwalt uebernehmen oder sie hat Pech.

Wenn sie das Geld braucht, sollte sie in den sauren apfel beissen und ihre Klammotten waschen und bügeln. Das ist auch ein professioneller Abgang, sollte sie vielleicht auch in bezug auf ihr Zeugnis dran denken.

Rechtslage ist jedenfalls die, dass Du bei dem Streitwert (bei 20 Euro pro Kleidungsteil doch maximal 2 bis 300 Euro) keinen Anwalt findest und selber klagen müsstest. Du kannst einen Mahnbescheid beantragen, aber wenn der Arzt widerspricht, musst Du die Klage begruenden- und alleine das kostet schon Gebühren.

Benedikte

 
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