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Geschrieben von Mehtab am 21.04.2016, 22:12 Uhr

Arbeitskleidung abgeben nach Kündigung

Hallo,

ich finde auch, dass es selbstverständlich ist, die Kleidung gewaschen und gebügelt abzugeben, und dass keine Gefahr besteht, dass die Nichte zwangskonvertieren muss, wenn sie die ungewaschene Kleidung abholt, die Kleidung wäscht und bügelt, und dann wieder in der Praxis abgibt.

Mehtab

 
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