Geschrieben von Schnigge am 13.12.2012, 21:32 Uhr |
Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Hallo,
unsere Garage liegt nicht neben unserem (gemieteten) Haus, sondern eine Querstrasse weiter. Dort in der Strasse sind 5 Garagen, zugehörig zu 5 Reihenhäusern, die in unserer "Hausstrasse" stehen.
Vor den Garagen verläuft auch ein Bürgersteig. Gegenüber ist ein Mietshaus mit ebenfalls einem Bürgersteig.
Müsste ich nun das kleine Stück Bürgersteig freimachen? Unseren Garagenvorplatz könnte ich aber schneebedeckt lassen?
Oder brauche ich gar nicht zu räumen, weil die Passanten ja gegenüber auf dem Bürgersteig laufen können, der ja geräumt werden muss von den Bewohnern des Mietshauses? Weiß das jemand?
1000 Dank schon mal.
LG Schnigge
Re: Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Antwort von J+L am 13.12.2012, 22:00 Uhr
kommt auf den mietvertag an, aber wenn du es drinnen stehen hast musst du es tun.
Re: Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Antwort von Christine70 am 14.12.2012, 6:22 Uhr
wenn du die garage gemietet hast, dann mußt du auch den gehweg davor räumen.
so ist das bei uns der fall
Re: Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Antwort von Fru am 14.12.2012, 7:22 Uhr
Der Gehweg muß definitiv frei, auch wenn die Leute gegenüber gehen könnten, vor Deiner Garage juckt es niemanden....also der Platz vor der Garage
Re: Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Antwort von Port am 14.12.2012, 8:39 Uhr
Hallo,
ich bin auch der Meinung, dass Du den Gehweg räumen musst, aber nicht den Platz vor der Garage (der ist Privatgrundstück).
Gehweg versteht sich von selbst, denn sonst könnte ja jeder sagen, Fußgänger sollen mal schön die andere Straßenseite nutzen, da wird schon einer Schnee räumen. Und am Ende räumt keiner mehr, weil jeder auf die gegenüberliegende Seite verweist.
Grüße
Re: Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Antwort von Hannehoch6 am 15.12.2012, 9:22 Uhr
wenn im Mietvertrag die Schneeräumpflicht nicht ausdrücklich auf dich übertragen wurde, muss der Vermieter räumen.
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