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Geschrieben von susa31 am 25.05.2010, 13:19 Uhr

rücktritt vom kaufvertrag ???

Wenn ihr einen Kaufvertrag geschlossen habt, könnt ihr nur zurücktreten, wenn ein Mangel vorliegt oder eine Pflichtverletzung.

Einfach so geht das nicht. Ausnahmen: Euch wurde ein Rüktrittsrecht im Vertrag eingeräumt. Oder Kulanz.

LG susa

 
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