Geschrieben von lasvegas7 am 10.03.2010, 13:49 Uhr |
Rechtsanwalt
Weiß hier jemand wieviel es kostet wenn ein Rechtsanwalt einen Brief schreibt? Bzw. überhaupt ein Termin für eine Beratung? Eine Versicherung für etwaige Kostenübernahme besteht keine.
Re: Rechtsanwalt
Antwort von Tinsche79 am 10.03.2010, 13:53 Uhr
Das erste Beratungsgespräche kostet ca 140 €.
Re: Rechtsanwalt
Antwort von quinnmops am 10.03.2010, 14:02 Uhr
Eventuell kannst Du Beratungshilfe beantragen.
Habe mal schnell gesucht, schau mal hier:
http://rechtsanwalt-joppe.de/anwaltskosten-geringverdiener.html
Re: Rechtsanwalt
Antwort von deischuhzu am 10.03.2010, 15:46 Uhr
der Termin ansich kostet nichts. Der hört sich alles an und gibt Auskunft, was an Kosten auf einen zukommt, wenn er tätig werden sollte. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Wenn der Streitwert z.B. nur 30 ,- ist, kann die Gebühr keine 180,- € sein. Google man nach der Gebührentabelle für RA's.
Re: Rechtsanwalt
Antwort von Reni+Lena am 10.03.2010, 16:12 Uhr
das kommt auf den RA an.
Wir haben uns neulich nur telefonisch beraten lassen, es waren 2 kurze gespräche und mein Mann hat 2 Papiere durchgefaxt. Die Rechnung lautete auf 247 Euro für ein Erstberatungsgespräch....also nix mit 140 Euro oder gar kostenlos...kommt wohl auf den Anwalt an:)
Lg reni
Re: Rechtsanwalt
Antwort von Spock1 am 10.03.2010, 16:22 Uhr
Wieso sollte ein Rechtsanwalt auch kostenlos beraten? Der muß schließlich auch seine Mitarbeiter bezahlen, und das kann er nicht, wenn er ständig kostenlose Beratungsgespräche führt. Und genug Kunden dafür hätte er immer.
Viele Grüße,
Katrin (lange genug in dem Job gewesen und immer wieder erstaunt über die Vorstellungen mancher Mandanten)
Re: Rechtsanwalt
Antwort von mai2978 am 10.03.2010, 16:29 Uhr
Haben für den RA Beratungsgespräch zwecks Arbeitsvertragsverhandlung 500 Euro bezahlt. Telefonisch 2 Stunden und für einmal Vorvertrag durchlesen!
Hat sich für uns gelohnt!
lg
Re: Rechtsanwalt
Antwort von mma ramotswe am 10.03.2010, 16:54 Uhr
hallo
das erste beratungsgepräche ist garantiert nicht kostenlos und soweit ich weiß richtet sich doch die gebühr nach dem streitwert usw.
mfg
mma
ach,ja gib doch mal die suchbegriffe bei google. ein da kommt einiges
Re: Rechtsanwalt
Antwort von mma ramotswe am 10.03.2010, 16:59 Uhr
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebB.html#ErstBer
mfg
mma
da ist nichts umsonst
Der Rechtsanwalt ist eigentlich sogar verpflichtet, die Gebühren nach
Antwort von FrauKrause am 10.03.2010, 17:28 Uhr
RVG zu berechnen:
Erstberatungsgebühr RVG VV Nr. 2102 (Ab dem 01.07.2006 § 34 RVG)
Die Erstberatungsgebühr ist eigentlich keine eigene Gebühr. Auch bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen.
Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - jedoch 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Allerdings dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren, die Erstberatungsgebühr also abbedingen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen oder ist der Mandant Unternehmer, so entfällt diese Höchtgrenze.
In Straf- und Bußgeldsachen beläuft sich die Gebühr auf 15,00 bis 180,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Gebühren für einfache Schreiben gem RVG VV Nr. 2402 /ab dem 01.07.2006 RVG VV Nr. 2302
Fertigt der Anwalt nur ein einfaches Schreiben (z.B. einfache Mahnung, einfache Kündigung) an, so erhält er nur eine 0,3 Gebühr.
Das gilt jedoch nur, wenn sich der Auftrag an den Rechtsanwalt zunächst nur auf die Fertigung des Schreibens erstreckt. Es muss also von Anfang an feststehen, dass der Anwalt nur dieses Schreiben fertigen muss.
Soll der Anwalt das Problem weiterbearbeiten, also Antworten der Gegenseite entgegennehmen und darauf antworten oder Forderungen einziehen oder die genauen Voraussetzungen für das Schreiben prüfen (z.B. Kündigungsgründe und Kündigungsfristen) so fallen die üblichen Gebühren an. Auch wenn der Anwalt sich in diesem Schreiben mit der Sach- und Rechtslage auseinandersetzen soll, sind die üblichen Gebühren anzuwenden.
VG I.
Re: Der Rechtsanwalt ist eigentlich sogar verpflichtet, die Gebühren nach
Antwort von lasvegas7 am 10.03.2010, 19:47 Uhr
Vielen Dank euch allen! Hab jetzt jemanden "gefunden" . Der Schwager von der Frau meines Cousins ist Anwalt und schaut sich das alles mal an was ich da hab Krieg dann einen Verwandtschaftspreis (nochmal Glück gehabt!
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