Geschrieben von Mugi0303 am 08.07.2012, 20:29 Uhr |
rechtliche Frage zu Kabelanschluss - Wer kann helfen?
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Letzes Jahr im August wurde hier im Haus eien Kabelumstellung vorgenommen - auf digital, oder so, keine Ahnung. Vorher war der Kabelanschluss in den Nebenkosten mit drin. Ab September sollte wir dann selbst mit dem Anbieter einen Vertrag schließen. Wir haben uns jedoch entschlossen, dass wir keinen Anschluss mehr brauchen, da die Programme eh nur Mist bringen. Also haben wir keinen Vertrag geschlossen und zum Sept./Okt. fest mit der Abschaltung gerechnet. Nix passierte und wir können immer noch TV schauen. Habe erst gedacht, bei denen dauert das etwas, Freunde sagten uns dann bei Ihnen hätte es auch 3/4 Jahr bis zur Abschaltung gedauert. Irgendwann habe ich nicht mehr drüber nachgedacht.
So jetzt hätte ich aber wirklich gern mal die Abschaltung, damit wir nicht mehr in Versuchung geraten, den Fernseh-Schrott zu schauen (auch der Kids wegen). Wenn ich mich jetzt bei meinem Anbieter melde und sage ich möchte wirklich die Abschaltung, können die dann eine Nachzahlung für das letzte Jahr verlangen (ungerechtfertigte Bereicherung, oder so was?)? Ich wollte die Leistung ja nicht.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass eine Abschaltung von einzelnen Wohnungen technisch manschmal ger nicht möglich ist (Mehrfam.haus mit 3 Eingängen und jeweils 6 Wohneinheiten). Dann müssten wir wohl wirklich die Selbstdisziplin haben zum Kabel herausziehen.
Danke Mugi
Re: rechtliche Frage zu Kabelanschluss - Wer kann helfen?
Antwort von shinead am 08.07.2012, 20:33 Uhr
Ich würde den Kabelanbieter anrufen und sagen, dass Du bei der Überprüfung der Abschaltung (sonst hast Du natürlich niemals das Kabel drin!) festgestellt hast, das noch keine Abschaltung erfolgt ist.
Das sollen sie Überprüfen und ggf. (sofern eine Abschaltung aus technischen Gründen nicht möglich ist), den Zugang aus Sicherheitsgründen verplomben.
Meist ist es gar nicht möglich einzelne Haushalte abzuschalten, wenn in das Haus generell Kabel eingespeist wird.
Auf der sicheren Seite ist man dann mit einer Plombierung der Kabelsteckdose.
Re: rechtliche Frage zu Kabelanschluss - Wer kann helfen?
Antwort von rebi am 09.07.2012, 7:10 Uhr
ich würde anschreiben, das du festgestellt hast das es immer noch nicht ausgeschaltet ist, und es doch schon seid xx.xx.2011 beantragt wurde.
Anrufe kannst du nicht Bestätigen.
Das du willst ,dass es bis Ende Juli gemacht werrden soll.
bei uns ist es verblomt, aber das haben die vor uns schon gemacht.
Da kam dann ständig alle 3 Jahre mal einer vorbei und fragte ob es wirklich
ausgeschaltet ist.. mein Mann lies Ihn dann rein , da wollte ER das Mein Mann unterschreibt. ER sagte nö das wurde vor 11 Jahren gemat und der Vorgänger hat es uns schon schriftlich gegeben. die waren zu zweit, der andere sagte dann, Ihr müsst damit rechnen das wir nun ständig kommen. ja Bitte machen sie das, aber ich unterschreibe nichts an der Tür.
rebi
rebi
Antwort von Susi0103 am 09.07.2012, 7:59 Uhr
Hmm... unterschreiben würde ich auch nichts.
Aber ich würde die auch nicht reinlassen. Dazu seid Ihr auch nicht verpflichtet, natürlich nicht. Warum lasst Ihr die denn rein?
Re: susi
Antwort von rebi am 09.07.2012, 11:53 Uhr
gute Frage !man ist manchmal einfach überrumpelt. Nächstesmal
Tür zu und nur oben durchs Fesnter gucken, das ist jetzt wieder
möglich, es war ein Fliegngitter, und das hat sich gelöst..
rebi
Re: susi
Antwort von Nikas am 09.07.2012, 12:29 Uhr
Wer kommt da ständig, rebi? Das sind allerhöchstens Subunternehmer, eventuell sogar unkoschere. Die Kabelanbieter selbst leisten sich bestimmt keine solchen Türdrückerkolonnen.
Insgesamt sollte man im eigenen Interesse schon ein bisschen erwachsener agieren, also weder jeden in die Wohnung oder sich "überrumpeln" lassen noch einfach Augen zu bei, hängenden oder zweideutigen, Verträgen oder wenn, wie hier geschildert, das Kabel noch funktioniert. Zu sagen, man habe das nicht "gewollt", ist ein schwaches Argument.
Re: rechtliche Frage zu Kabelanschluss - Wer kann helfen?
Antwort von Stöppel am 09.07.2012, 15:56 Uhr
Ich glaube nicht, dass ihr nachzahlen müsst.
Wir haben 2005 gebaut - den Anschluss und die Nutzung beantragt. Anschlusskosten wurden berechnet, Nutzungsgebühr kam nie etwas.
2008 bemerkte Kabel, dass für den Anschluss nix bezahlt wird - wir haben dann nochmal einen Antrag gestellt und erst seit dem Termin bezahlt. Nachzahlungsforderung kam keine
LG
Stöppel
Re: rechtliche Frage zu Kabelanschluss - Wer kann helfen?
Antwort von Hannehoch6 am 12.07.2012, 16:10 Uhr
wieso dein Anbieter? Wenn es über die Nebenkosten läuft, bist du nicht Vertragspartner. Also kann es dir egal sein, ob Kabel nun weiterläuft.