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Geschrieben von Sille74 am 20.11.2017, 10:43 Uhr

RTL bedient, ohne dafür belangt zu werden, primitivste antisemitsche

Ich glaube auch, dass der Fall provoziert wurde. Aber das ist letztlich für die Beurteilung ja egal ...

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass der ordre public hier "greifen" kann, da ja nirgendwo das ausländische Recht ANGEWENDET wird. Der Fall wurde einzig und allein auf Basis des deutschen Rechts entschieden, nämlich nach dem deutschen Unmöglichleitsrecht ($ 275 BGB oder was das nochmals ist ...). Demnach wurde geprüft, ob für die Airline die Erbringung der Leistung (unter zumutbaren Umständen) möglich ist. Und da ist das Gericht eben - m.E. zu Recht - zum Schluss gekommen, dass das nicht der Fall ist aufgrund des bestehenden kuwaitischen Gesetzes, das Zuwiderhandeln mit recht drastischen Sanktionen ahndet. Dieses Gesetz gibt es eben nunmal ... Vielleicht muss man das einfach mal öosgelöst con dem politisch brisanten Thema sehen und sich einfach mal ganz abstrakt überlegen: ist es einer Partei möglich (zumutbar) einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie durch die Erfüllung gegen Gesetze ihres Heimatlandes verstoßen würde und sich schwerwiegenden Sanktionen aussetzen würde?

Ich finde es im übrigen auch interessant, dass der Kläger nicht auch Schadensersatz gem. $ 283, 280 BGB verlangt hat ...

 
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