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Geschrieben von Sille74 am 19.11.2017, 23:11 Uhr

RTL bedient, ohne dafür belangt zu werden, primitivste antisemitsche

1) ist doch einfach Quatsch!

2) Das Gericht wendet das ausländische Gesetz ja nicht an, hier geht es ja auch gar nicht um einen Fall aus dem Internationalen Privatrecht. Das Gericht wendet einzig und allein deutsches Recht an. Hier geht es nur um die Frage, ob für die Airline die Erbringung der Leistung möglich ist (nach deutschem Recht)

3) Ein Zivilgericht grds. keine Beweise, da im Zivilprozess der Verhandlungs- bzw. Beibringungsgrundsatz gilt. Und da kann ich jetzt auch ganz toll mit Fremdwörtern um moch werfen, nein noch besser ich kann einen ganzen Satz, welcher lautet: "da mihi factum, dabo tibi ius". Da hätte sich dann der Kläger drum kümmern müssen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass dann die Airline dämlich sagen würde: "ach nö, arabiache Israeli befördern wir natürlich"

 
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