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Geschrieben von dhana am 19.05.2010, 15:24 Uhr

purer blödsinn!

Hallo,

ein Freund von mir ist 24 Jahre alt, arbeitet in der Pflege und hatte während seiner Arbeitszeit einen Unfall.
Er arbeitet in der Pychiatrie und eine Patientin ist auf eine Mitpatientin losgegangen - er hat zusammen mit einer Kollegin eingegriffen und die Frau hat sich gewehrt.
Seiner Kollegin ist sie dann ausgekommen, so das das gesammte Gewicht der sich wehrenden Patientin auf einmal an meinem Freund hing.
Er hatte danach sehr starke Rückenschmerzen - hat es als Arbeitsunfall ins Verbandbuch eintragen lassen - war zuerst im Krankenhaus und dann beim D-Arzt. Alles lief als Arbeitsunfall - bis zu dem Zeitpunkt als die Diagnose Bandscheibenvorfall gestellt wurde.
Plötzlich sollte es keiner mehr sein - das ganze ist jetzt 6 Monate her - er musst operiert werden - Reha, ... arbeitet jetzt zwar wieder in seinem Beruf, aber Pflege und Rücken ist so ein Problem.
Um die Anerkennung als Arbeitsunfall muss er jetzt prozessieren - Argument der Berufsgenossenschaft - der Bandscheibenvorfall muss eine Vorschädigung gehabt haben (auch wenn er noch nie wegen irgendwelcher Rückenprobleme beim Arzt war).

Wäre also schön, wenn die Rechtslage immer so schön eindeutig wäre.

LG Dhana

 
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