Geschrieben von Julie am 14.12.2012, 20:02 Uhr |
pacta sunt servanda
Der neue Vertrag ist rechtswirksam unterschrieben worden und hat damit uneingeschränkt Gültigkeit. Der AN müsste diesen also kündigen (innerhalb der zulässigen kündigungsfristen) oder um einen aufhebungsvertrag bitten. Die Dauer der probezeit in dem ersten Arbeitsverhältnis spielt dabei keine rolle.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 17:40
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 17:41
- Die Frage die sich zuerst stellt: - ALF0709 14.12.12, 18:39
- Re: Die Frage die sich zuerst stellt: - Andrea&Würmchen 14.12.12, 19:50
- Re: pacta sunt servanda - Julie 14.12.12, 20:02
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Pelopeia 14.12.12, 21:28
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 21:40
Die letzten 10 Beiträge
Meinungen, Erfahrungen, Hilfe erbeten...sorry lang
Versagt - kennt ihr das?
Hilfe - Facharzt bzw. Klinik
Mittagspause in der kirche
Aufmerksamkeit für spontane Kinderbetreuung
Weiß jemand, was der Bilderrahmen oderwasauchimmer neben manchen Nicks zu
Jemand Angst vorm Weltuntergang?
@ fredda: kudzu
Ich werde jetzt beten gehen.......
Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?
Versagt - kennt ihr das?
Hilfe - Facharzt bzw. Klinik
Mittagspause in der kirche
Aufmerksamkeit für spontane Kinderbetreuung
Weiß jemand, was der Bilderrahmen oderwasauchimmer neben manchen Nicks zu
Jemand Angst vorm Weltuntergang?
@ fredda: kudzu
Ich werde jetzt beten gehen.......
Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?