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Geschrieben von Julie am 14.12.2012, 20:02 Uhr

pacta sunt servanda

Der neue Vertrag ist rechtswirksam unterschrieben worden und hat damit uneingeschränkt Gültigkeit. Der AN müsste diesen also kündigen (innerhalb der zulässigen kündigungsfristen) oder um einen aufhebungsvertrag bitten. Die Dauer der probezeit in dem ersten Arbeitsverhältnis spielt dabei keine rolle.

 
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