Geschrieben von Pelopeia am 14.12.2012, 21:28 Uhr |
Frage zu Arbeitsrecht
Hi,
ich würde auch sagen, blöd gelaufen. Wenn der Bekannte nicht genötigt wurde zu unterschreiben, sturzbesoffen oder sonst irgendwie nicht zurechnungsfähig war, ist der unterschriebene Vertrag binden. Es gibt (so weiß ich weiß) kein allgemeingültiges Rücktrittsrecht, aber vielleicht ist dazu etwas in dem Vertrag geregelt.
Konsequenzen fallen mir in die Richtung ein, dass der erste AG finaziellen Ausgleich forden könnte (bis zu einem Monatsgehalt). Während Urlaub oder "Krankheit" darf man keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Gleichzeitig zwei gültige Arbeitsverträge interessieren auf jeden Fall die Lohnsteuer, evtl die Krankenkasse.
Vielleicht kann man einen Aufhebungsvertrag machen?
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann doch der zweite Job auch am 15.1 begonnen werden, dann ist doch alles paletti
LG
- Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 17:40
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 17:41
- Die Frage die sich zuerst stellt: - ALF0709 14.12.12, 18:39
- Re: Die Frage die sich zuerst stellt: - Andrea&Würmchen 14.12.12, 19:50
- Re: pacta sunt servanda - Julie 14.12.12, 20:02
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Pelopeia 14.12.12, 21:28
- Re: Frage zu Arbeitsrecht - Andrea&Würmchen 14.12.12, 21:40
Versagt - kennt ihr das?
Hilfe - Facharzt bzw. Klinik
Mittagspause in der kirche
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Weiß jemand, was der Bilderrahmen oderwasauchimmer neben manchen Nicks zu
Jemand Angst vorm Weltuntergang?
@ fredda: kudzu
Ich werde jetzt beten gehen.......
Schnee räumen auch vor der Garage? Kennt sich wer aus? Wie macht ihr das?