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Geschrieben von Lauch1 am 18.09.2019, 16:38 Uhr

Oje...

Selbst wenn mir aus Gründen mein Geburtstag nicht bekannt ist, ist es nicht nachvollziehbar, eine Blutabnahme oder eine Röntgenaufnahme zu verweigern. Und genau wegen dieser Verweigerung muss geschätzt werden.Es geht um das Verweigern und nicht um die Unkenntnis.

 
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