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von Leena  am 26.03.2014, 20:16 Uhr

Nönö, das gibt es schon.

Der gleiche Nachname beim gleichen Finanzamt heißt noch lange nicht, dass es deswegen derselbe Veranlagungsbezirk sein muss. Bei uns wäre es z.B. von der Art der Einkünfte abhängig.

Und auch wenn es derselbe Bezirk wäre - vielleicht konnte die eine Erklärung eben direkt abschließend bearbeitet werden, während es im anderen Fall noch Klärungsbedarf gab, angeschrieben werden musste, anderweitig irgendetwas überprüft werden musste, es noch Rückfragen gab oder was auch immer.

 
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