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Geschrieben von bezaubernde_Ginella am 02.09.2011, 16:45 Uhr

Noch ne Jobfrage - Urlaub

Danke Dir. Tante Google hat geholfen:
"Kein Urlaubsanspruch entsteht, wenn die Befristung weniger als einen Monat beträgt. Bei weniger als sechs Monaten entsteht nur ein anteilig gekürzter Urlaubsanspruch."

 
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