Geschrieben von bezaubernde_Ginella am 02.09.2011, 16:45 Uhr |
Noch ne Jobfrage - Urlaub
Danke Dir. Tante Google hat geholfen:
"Kein Urlaubsanspruch entsteht, wenn die Befristung weniger als einen Monat beträgt. Bei weniger als sechs Monaten entsteht nur ein anteilig gekürzter Urlaubsanspruch."
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- Noch ne Jobfrage - Urlaub - bezaubernde_Ginella 02.09.11, 15:49
- Re: Noch ne Jobfrage - Urlaub - muddelkuddel 02.09.11, 16:31
- Re: Noch ne Jobfrage - Urlaub - bezaubernde_Ginella 02.09.11, 16:45
- Re: Noch ne Jobfrage - Urlaub - muddelkuddel 02.09.11, 16:31
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