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Geschrieben von shinead am 17.03.2011, 13:14 Uhr

Muß der Verkäufer die Katze zurücknehmen?

Ein Rückgaberecht bei einem privaten Kaufvertrag (der ohne weiteres auch mündlich abgeschlossen werden kann!) ist nicht vorgesehen.

Wenn hätte man eine Art Probezeit vereinbaren müssen. Also zum Beispiel zwei Wochen um festzustellen, ob die Katze sich gut einlebt und mit allen Familienmitgliedern gut auskommt. Ist das nicht geschehen ist der Kaufvertrag nach der Einigung der Parteien wirksam.

Gruß
Corinna

 
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