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Geschrieben von Leewja am 25.07.2014, 9:46 Uhr

Muss aber, auch bei den Kleinigkeiten

muss selbstverständlich eine OP-Aufklärung erfolgen....auch bei euch erwachsneen.

Never ever würde ich wagen, hier ein Kind (oder einen betreuten erwachsenen) ohne OP-Aufklärung des Betreuungsberechtigeten anzurühren...

jeder arzt, der das heutzutage, wo auch hier immer leichter und schneller geklagt wird, nicht macht, handelt höchst fahrlässig---für sich selber.

hier klagt gerade einer, der narben hat nach seiner OP...GsD hat die aufklärende Kollegin ganz explizit auch über Narbenbildung aufgeklärt...

 
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