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Geschrieben von Benedikte am 25.09.2014, 19:03 Uhr

moralisch unbehaglich finde ich es vor allem

also, ich wundere mich auch, wie man, wenn man lediglich im Besitz der mail Adresse ist, eine Kreuzfahrt richtig buchen kann, dass da nichts weiteres noetig ist, Anzahlung, schriftlicher zusaetzlicher Vertrag, weitere Kontaktdaten.

Es verraet aber jedenfalls viel boese Energie.

Auch dass Du schreibst, alle drei Jungen seien miteinander befreundet, trotzdem habe der Uebeltaeter die mail Adresse des Opfers nicht gehabt, laesst aufmerken. Ich meine- warum? Gerade wenn ich mit jemand befreundet bin, frage ich ihn doch direkt um die mail und nicht Dritte. Laesst aufmerken werden und ueber das Befreundetsein nachdenken. Wieso hat Opfer die dem Taeter nicht gegeben????

Dass dein Sohn die weitergegeben hat, hast Du erklaert. Er wusste und wollte, dass der Taeter dem Opfer einen Tort tut und einen finanziellen Schaden verursacht und hat zu diesem Zweck die mail weitergereicht. Und sein Ziel hat er erreicht. Nicht mit dem bentley jedenfalls, was ja nicht geklappt hat, aber mit der Aida. Wenn ich Dich erschiessen will, das aber nicht klappt weil ich schlecht schiesse und deshalb Leena erreiche, wird jeder Richter der Welt sagen, dass es voellig egal ist, wen ich totschiesse. Fuer Leena werde ich genausobestraft wie fuer Dich. Von daher halte ich die Verteidigungslinie, dass L mit nix was zu tun hat, fuer krumm. L wollte einen finanziellen Schaden verursachen lassen, und das hat er geschafft. Wodurch jetzt, ist doch zweitrangig. Und ohne seine Beihilfe waere es aucvh nicht geglueckt.

Auch hier, Du haeltst den Taeter fuer verantwortlich weil er es tat, den Lehrer wegen verletzung der Aufsichtspflicht ( wenn er 25 Kinder beuafsichtigen muss und nur fuenfen davon konstruktive Hilfe gibt mit irgendwas, Kindern die den Unterricht zu Unterrichtszwekcen genutzt haben und ihn um Hilfe gebeten haben, dann kann ein boeswilliges Kind am PV in der zeit viel anstellen. Und mit 14 Jahren sind Kinder strafmuendig. Von daher, moegen sie zivilrechtlich nicht belangbar sein weil sie nur beschraenkt geschaeftsfaehig sind. strafrechtlich ist das was ganz anderes.Von daher, ich sehe die Schild nicht beim Lehrer.

Letztlich- ich wuerde zu den Eltern des Kindes gehen. Erstens, um herauszufinden, was genau passiert ist und ob und wer was wie wo zahlen muss. Das als erstes. Als zweites aber hat dein Sohn von der Geisteshaltung auf alle Faelle eine moralische Mitverantwortung, wie ich oben schrieb, er wollte und wussre, dass Opfer geschadet wird. Drittens aber wuerde ich herausfinden wollen, ob die Eltern des Opfers das geradebiegen koennen oder Strafanzeige stellen wegen Betrug und dann Dein Sohn wegen beihilfe dran ist. Oder schlimmer, wenn der Tateer begriffen hat, wie ernst das ist, wird er seine geschichte drehen und vermutlcih doagar auf anstiftung gehen.

jedenfalls, ich wuerde das geaprech mit den Eltern des Opfers suchen, mich entschuldigen, bei der schadensmilderung helefen wollen. Mit "und kann man nichts" koenntest Du gerade im strafrechtlichen bereich falsch liegen.

Benedikte

 
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