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Geschrieben von Lauch1 am 06.03.2023, 15:20 Uhr

manche haben traurige ansichten! denen wünsche ich, dass ihnen im alter sowas widerfährt

Auf das Vermögen der Kinder kann gar nicht mehr zugegriffen werden. Gibt auch VfGH Entscheidungen dazu, Stichtag war der 01.01 2018 und vorher war es Bundeslandabhängig.

(https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/so-pflegeregress-7943724)

„ Ein Zugriff auf das Vermögen von Betroffenen, deren Angehörigen, deren Erben oder von Beschenkten ist „jedenfalls unzulässig“, und zwar auch dann, wenn ein derartiger Zugriff vor dem 1. Jänner 2018 bereits rechtskräftig entschieden war.“

https://www.vfgh.gv.at/medien/Pflegeregress__Zugriff_auf_Vermoegen_ist_nach_dem_1._.de.php

 
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