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Geschrieben von Julia+Christopher am 17.03.2015, 7:28 Uhr

Lange Kündigungsfrist für Kur nutzen?

Die Kündigungsfrist kan selbstverständlich vertraglich verlängert werden. Der Arbeitnehmer darf nur nicht schlechter als die BGB-Regelung gestellt werden. d.h. die Frist darf nicht kürzer sein und die Drist des AG muss mindestens genauso lang sein.

Bei beser bezahlten Jobs sind längere Kündigungsfristen durchaus üblich.

 
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