Geschrieben von syko am 12.02.2007, 17:10 Uhr |
Kündigen der Arbeitsstelle
Musst Du nicht melden, wenn Du keine ALG beantragst. Ich würd mich aber trotzdem mal nach den Fristen erkundigen: Dein Anspruch auf ALG verfällt nämlich nach einer gewissen Zeit (zu meiner Zeit waren das 36 Monate, ich weiß aber, dass die die Fristen inzwischen verkürzt haben).
Viele Grüße
Susanne
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- Kündigen der Arbeitsstelle - Tina78 12.02.07, 13:22
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - Melli19 12.02.07, 13:51
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - Mandana 12.02.07, 13:57
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - SilvanaR 12.02.07, 15:38
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - Mandana 12.02.07, 13:57
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - syko 12.02.07, 17:10
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - Silvia3 12.02.07, 17:58
- Re: Kündigen der Arbeitsstelle - Melli19 12.02.07, 13:51
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