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Geschrieben von capricorn am 09.03.2007, 19:07 Uhr

Krankenversicherung für das Stiefkind

Hallo,

ich habe gerade ein *aufregendes* Gespräch hinter mir, mit meinem Exmann. :o(((
Und zwar habe ich ihn gebeten unsere Tochter, die bei mir lebt, bei ihm in der Familienversicherung mit aufzunehmen.
Vorher war sie bei mir versichert, aber nun bin ich über meinen jetztigen Mann versichert und deren Versicherung übernimmt meine Tochter nicht.
Ich bin jetzt ziemlich ratlos.
Mein Ex, der Blödmann, will mal wieder um den Unterhalt fälschen. Aber darauf lasse ich mich nicht ein, daher will er sie nicht mitversichern.
Hat jemand Ahnung ob er das so einfach kann?
Oder muß er sie mitversichern, ob er will oder nicht?
Oder soll ich sie jetzt privat versichern, wie mir der A**** vorgeschlagen hat?

*michgeradefürchterlichaufrege*

Bin sehr dankbar für eure Hilfe!

LG Corinna

 
15 Antworten:

Welche KK nimmt keine Stuefkinder???

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 09.03.2007, 19:16 Uhr

unsere Kinder sind auch selbstverstaendlich ueber meinen mann mit versichert, auch wenn die Grossen nicht "seine" sind. War DAK.

Und wo seid ihr????

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Re: Welche KK nimmt keine Stuefkinder???

Antwort von Jule8 am 09.03.2007, 19:26 Uhr

Mein großer ist auch bei seinem Stiefvater mitversichert. Wir sind bei einer Bkk. Es gab da keinerlei Probleme, wir mussten nur eine schriftliche Erklärung von mir abgeben und die Geburtsurkunde, sonst nicht. Erkundige dich doch nochmal bei deiner KK.

Liebe Grüße Tina

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Re: Welche KK nimmt keine Stuefkinder???

Antwort von capricorn am 09.03.2007, 19:40 Uhr

Hallo,

wir sind bei der BKK.
Wir mußten einen Fragebogen ausfüllen, wo u. a. auch der Unterhalt mit angegeben werden sollte, den wir für meine Tochter bekommen.
Daraufhin bekamen wir die Antwort von der KK das mein Mann nicht für den überwiegenden Teil ihres Unterhaltes aufkommt und sie somit keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hat!

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Na dann wechselt hat die BKK, bzw.

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 09.03.2007, 19:46 Uhr

droht mit dem Wechsel....das sollte doch eigentlich schon reichen. Bestellt euch doch einen BKK Berater nach Hause!

Und was heisst, er bestreitet nicht den groessten Teil ihres Unterhaltes? Sie lebt doch bei euch im Haushalt oder?!?!

Tritt der BKK mal gscheit auf die Fuesse, sooo gehts ja nicht!!! *G*

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Re: Na dann wechselt halt die KK...so musses heissen *G* LG

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 09.03.2007, 19:47 Uhr

f

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moment

Antwort von Sassi1 am 09.03.2007, 20:06 Uhr

du hast weniger einkommen als dein ex-mann, richtig? dann ist er verpflichtet, sein kind mit zu versichern. immer der, der das höhere einkommen hat. da kann er sich auf den kopf stellen. :-)

lg,
sassi

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Krankenkassen sind an das Sozialgesetzbuch gebunden

Antwort von AyLe am 09.03.2007, 20:22 Uhr

und darin liest man Folgendes:

§ 10
Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen

1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

(2) Kinder sind versichert

1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,

2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
.
.
.
(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds.

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und deshalb können sie sich das nicht aussuchen, ob

Antwort von AyLe am 09.03.2007, 20:24 Uhr

oder nicht! Ich würde einmal dem guten KV-Menschen das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch über die Gesetzliche Krankenversicherung § 10 Familienversicherung


Also, keine Gedanken mehr am WE...

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@Ayle- wie du

Antwort von ursel am 09.03.2007, 21:59 Uhr

geschrieben hast, muss die kk das stiefkind versichern. jedoch nur wenn es quasi vom stiefelternteil überwiegend unterhalten wird. meines erachtens hat die bkk das entsprechend korrekt geprüft und aufgrund des unterhalts durch den kindsvater ist eine familienversicherung anscheinend nicht möglich.

warum sträubt sich der kindsvater denn, das kind bei sich familienzuversichern? es kostet ihn doch keinen cent mehr, wenn er gesetzlich versichert ist????

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Wahrscheinlich mehr als Demütitung gedacht,

Antwort von AyLe am 09.03.2007, 22:02 Uhr

denn wirklich begründet, dieses Verhalten!!! Aber schau doch noch einmal hier hinein:

http://www.wernitznig.de/Stiefkinder_und_Krankenschutz.pdf

Es sind die Ausführungen einer Rechtsanwälting.

LG, AyLe

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oPTIMAL

Antwort von AyLe am 09.03.2007, 22:08 Uhr

Hier eine Auskunft von der AOK:

Allerdings ist die Situation hinsichtlich des Familienversicherungsanspruchs gegenüber dem Kindesvater für Sie ganz gut. Sie sind auf seine Mithilfe oder gar sein Wohlwollen nicht angewiesen. Auch müssen Sie mit ihm selbst keinen Kontakt aufnehmen. Es reicht völlig aus, wenn Sie sich an seine Krankenkasse wenden und den entsprechenden Fragebogen selbst unterschreiben. Seine gesetzliche Krankenkasse ist zur Durchführung der Familienversicherung verpflichtet. Den Hinweis auf die sofortige Benachrichtigung bei Ende seiner Mitgliedschaft sollten Sie – wie bereits ausgeführt - trotzdem nicht vergessen.



Und hier der Link
https://www.aok.de/bund/foren/eltern/f_display_a_message_complete_his_thread_post_a_answer.php?f_message_id=3246&f_navi_one=211&f_navi_ten=220&sid=

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Re: oPTIMAL

Antwort von capricorn am 10.03.2007, 0:17 Uhr

OH danke Mädels, ihr habt mir sehr geholfen!!!!!!

Ich werde wohl erstmal bei der BKK nochmal nachfragen. Denn ich finde schon das mein Mann den Hauptteil an Unterhalt für meine Tochter betreitet.
Sollten sie sich nicht darauf einlassen, finden wir bestimmt eine KK die uns aufnimmt!! *gg*

Mein Ex macht das auch reiner Schikane, er weiß das es ihn kein Geld kostet, aber er will mehr mich, als unsere Tochter damit treffen.
Ich muß mich jetzt bloß spurten, denn sie ist z.Zt. nicht versichert.

Vielen Dank nochmal!!!!

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Re: Krankenversicherung für das Stiefkind

Antwort von hose am 10.03.2007, 9:56 Uhr

Hallo!
Ich bin zum zweiten mal verheiratet.Meine Große ist bei mein jetzigen Mann mit in der Familienversicherung mit versichert.Sie hat auch nicht einmal sein Nachname.Bei der GEK hatten wir keine Probleme.Ich würde Euch führ ein Wechsel raten.Fragt einfach bei verschiedenen Krankenkassen nach.
LG Karin

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@ursel

Antwort von capricorn am 10.03.2007, 16:04 Uhr

Hi,

na weil er mir zeigen will, wer am längeren Hebel sitzt.
Er denkt da natürlich an sich....hihi, aber ich glaube da vertut er sich um einiges!!! *ggg*

Das ist reine Boshaftigkeit von ihm.
Er will am liebsten keinen Cent für seine Tochter ausgeben, oder besser gesagt, mir in den Rachen werfen (so sieht er das nämlich).
Wenn ich mich auf eine Unterhaltsminderung einlassen würde, hat er ja eingeräumt, unsere Tochter auch mitzuversichern. Das ihn das nichts kostet weiß er!!!
Das ist mal wieder nur ein Kräfte messen unter Geschiedenen....

Ich finde es so traurig das man nach einer Ehe/Partnerschaft nicht mehr normal miteinander umgehen kann. In unserem Fall ist das leider so....

Wir haben kaum noch Kontakt, weil er mir ständig Vorwürfe am Telefon macht. Er mischt sich in Sachen ein die ihn nichts angehen. Immer wenn unsere Tochter bei ihm zu Besuch war, wird sie erstmal *verhört* wie es bei uns so läuft!
Und dann bekomme ich es brühwarm aufgetischt.
Mittlerweile ist der Kontakt der beiden fast ganz abgebrochen. Sie hat schon lange keine Lust mehr dorthin zu fahren. Aber auch das wird mir in die Schuhe geschoben - sie glauben dort, das ich sie nicht lasse. Dabei wäre ich froh wenn der Kontakt besser wäre. Aber meine Tochter will einfach nicht mehr.
Und mit seiner neuen Frau kommt sie auch nicht so klar.

Ach naja, das ist ein anderes langes Thema.....

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Re: Krankenversicherung für das Stiefkind

Antwort von mondscheinhexe am 23.03.2007, 15:22 Uhr

Hallo,
habe momentan ähnliche Probleme mit der BKK Oetker. Meine Tochter war während unserer Ehe bei meinem Ex-Mann versichert, obwohl nicht sein Kind, und ist es auch jetzt noch. Nun hat er, auf Anraten seiner Freundin, von der IKK in die BKK Oetker gewechselt. Die weigern sich, meine Tochter mit aufzunehmen. Sprechen sogar über Versicherungsbetrug.
Rücksprache bei der IKK: natürlich war das Kind immer über meinen Mann versichert, da sie keinen eigenen Unterhalt bekommen hat und mein EX sie unterhalten hat. Der Berater dort sagte mir,d ass sie auch weiterhin über meinen Mann versichert sein könnte, trotz Scheidung.
Aber: die Mitarbeiterin der BKK Oetker hat mich nur laut angemacht: Nein, ihr Kind wird hier nicht versichert!

Ich habe mich sehr über den Service dort gewundert und dieser Ton. Immerhin ist der dortige Beitragssatz um 0,4 % höher als bei der IKK.
Aber von der gesetzlichen Seite her müsste meine Tochter mit versichert werden.

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