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Geschrieben von Butterflocke am 07.05.2016, 14:13 Uhr

Kosten für Schüler- Monatskarten

Bayern:

Meine Kinder zahlen DANN nichts, wenn sie in die Regel(grund)schule(!) gehen und der Fußweg länger als 3km wäre.
Bei Gastantrag für eine weiter entfernte Schule wird natürlich nichts übernommen. Auch dann nicht, wenn der Fußweg, wie oben erwähnt, weniger als 3 km betragen würde.

Bei weiterführenden Schulen muss man begründen, weshalb zb. nicht das näher gelegene Gymnasium xy besucht wird. In unserem Fall ist es das einzige musische Gymnasium in dieser Stadt. Die Fahrtkosten werden daher erstattet, da der Fußweg hier auch wieder mehr als 3 km beträgt....siehe oben;-)

 
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