Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Curly-Cat am 06.05.2016, 17:43 Uhr

Hessen

Auszug von der Seite unseres Staatlichen Schulamtes:

Die Art der Schülerbeförderung sowie die Erstattung der Kosten ist Sache der Schulträger. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Schulweg von mehr als 2 km zur zuständigen Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km zur weiterführenden Schule die Fahrtkosten übernommen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn es für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler eine Gefahr darstellen würde, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen, oder wenn sie oder er aufgrund einer Behinderung dazu nicht in der Lage ist. Nach Abschluss der 10. Klasse muss der Schulweg eigenständig finanziert werden.

Info:
Die Einzelheiten der Schülerbeförderung regelt § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter http://www.kultusministerium.hessen.de  in der Rubrik „Schulrecht“.

Das heißt konkret, die Beförderungskosten zur nächsten erreichbaren zuständigen Schule des gewählten Bildungsganges werden übernommen.

Hier im Landkreis ist es sogar so, dass Inhaber einer entsprechenden Jahreskarte zusätzlich in den Ferien kostenfrei im gesamten Verbund fahren.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.