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Geschrieben von Astrid18 am 16.03.2015, 9:49 Uhr

Kopftuch, Schwein...es ist ein komplexes Thema

Ich finde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig, denn die betroffenen Kopftuchverbote sahen Privilegien für Christen und Juden vor. Wenn das ostentativ getragene Kreuz, die Nonnentracht und die Kippa erlaubt sind, darf das Kopftuch nicht verboten werden.

Zu Deiner Perücke: Die würde ich mal so behandeln wie ein Kreuz, das unter der Bluse getragen wird.

Schweinefleisch in der Kantine: Ich finde ein grds. Verbot von Schweinefleisch falsch, aber es sollte doch immer die Möglichkeit bestehen, dass man eine Alternative bekommt, also vegetarisch oder Rind, Huhn etc.

Nur weil eine Kantine kein Schweinefleisch anbietet, ist sie aber noch lange nicht koscher oder halal...

Ich denke, in Deutschland tendiert man auch gerne dazu, dass man im Vorauseilenden Gehorsam Dinge verbietet aus vermeintlicher Rücksichtnahme. Das Thema hatten wir ja mal (Stichwort St-Martinsumzug vs. Lichterfest oder Laternenfest bzw. Weihnachtsmarkt und Wintermarkt).

Ich finde, man kann Rücksicht nehmen und in Kantinen ein entsprechendes Angebot machen. Aber wenn wir aus einem bestimmten Anlass etwas feiern, dann sollte man schon auch die Feste so benennen dürfen, wie es ihrem Ursprung bzw. ihrer Tradition entspricht.

Die Verweltlichung religiöser Feste ist nämlich genau das, was Diktaturen schon immer gerne gemacht haben (siehe 3. Reich und die DDR).

 
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