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Geschrieben von Philia am 04.05.2011, 17:25 Uhr

Kopfgeldjägergesetze

so würd ich es mal nennen "tod oder lebendig" bestimmt manchmal mit einem leisen "lieber tod" hinterher.
Wirklich wissen kann ich es aber nicht, ich schätze mal es würde argumentiert werden mit Fluchtgefahr, oder daß andere Menschen bei einer Überwältigung in Gefahr geraten würden etc. etc.. Somit wäre "der Haftbefehl" auf die weniger lebendige Art ausgeführt worden *hust*.

 
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