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von Leena  am 25.07.2017, 20:34 Uhr

Kommt darauf an...

Kommt darauf an, welcher Kirche der Ehegatte angehört, der Mitglied einer hebeberechtigten Religionsgemeinschaft ist, und wo beide Ehegatten ihren Wohnsitz haben.

Ich zitiere mal Wikipedia zum Thema "besonderes Kirchgeld":

Das besondere Kirchgeld wird erhoben in "Baden-Württemberg (nur ev.), Bayern (nur ev.), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen (auch Freireligiöse Gemeinde Mainz und Offenbach), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur ev.), Rheinland-Pfalz (ev. und Bistum Limburg, Mainz, Speyer, Trier, Freireligiöse Gemeinde Mainz), Saarland (ev. und Bistum Speyer und Trier), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Zudem erheben es die jüdischen Gemeinden in Frankfurt, Bad Nauheim, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel und Offenbach. In den Bundesländern Bayern, Hessen und dem Saarland darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn der Ehegatte einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Bis einschließlich 2013 galt dies auch für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, wurde dort jedoch im Jahr 2014 in den Kirchensteuergesetzen zusammen mit Änderungen betreffend die eingetragene Lebenspartnerschaft geändert."

Alles kompliziert. :-)

 
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