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von DecafLofat  am 25.07.2017, 16:47 Uhr

Kirche(nsteuer)

einfach nur aus reinem interesse... du willst aus rein finanziellen gründen (wie hoch wird deine kirchensteuer bei teilzeit sein...) aus der kirche austreten, bist aber gläubig (ja, ich weiß dafür braucht man keine kirche) und zwei deiner drei kinder sind schon konfirmiert?
was machst du dann mit dem dritten kind? wenn du austrittst, wird sie nicht konfirmiert.
es gibt im ggsatz zur kirchensteuer (die nicht direkt deiner gemeinde zukommt) noch das sogenannte kirchengeld, das direkt der gemeinde zukommt, das zwar im anschreiben als pflicht angegeben wird, aber bei uns kam bislang weder ein von den katholen (ich) noch den lutheranern (mein mann) geschickter gerichtsvollzieher, um das einzufordern... lach.
austreten kannst du, wenn es aber nur die rein finanziellen gründe sind und du die institution kirche weiter nutzen möchtest, fände ich das schräg.

 
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