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Geschrieben von IngeA am 31.05.2016, 15:58 Uhr

Komisch, wo kommt diese neue theorie her???

Das wäre mir neu. Der Patient hat ein Anrecht darauf untersucht zu werden. Der Arzt entscheidet dann, wie die Behandlung weiter erfolgt, ob ambulant, stationär oder auch stationär in einer anderen Klinik. Ich glaube also nicht, dass ihr verpflichtet seid stationär aufzunehmen, über die Notwendigkeit entscheidet ja schließlich der Arzt.
Notfalls: vom Patienten ungerechtfertigt "erzwungene" Aufnahme privat in Rechnung stellen (und das auch vorher mitteilen und unterschreiben lassen).
Rechtsexperte bin ich allerdings nicht. Habt ihr in der Klinik eine Rechtsabteilung? Die würde ich fragen.
Nichtärztliches Personal im Rettungsdienst darf tatsächlich den Transport nicht verweigern wenn der Patient darauf besteht. Allerdings stellen wir an Leute, die meinen wegen einer Schürfwunde den Rettungdienst rufen zu müssen, gerne Privatrechnungen, s. o.

LG Inge

 
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