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Geschrieben von Danyshope am 18.12.2016, 14:10 Uhr

Kennt sich jemand mit der Berechnung von Urlaubsentgelt aus ?

Nein, das ist nicht der Mindesturlaub für 5 Tage. Der Mindesturlaub liegt bei 20 Tagen bei einer 5 Tage-Woche. Man hat immer Anspruch auf mindestens 4 freie Wochen im Jahr. Alles darüber hinaus ist halt eine Frage der Verhandlungen, Tarif usw.

Was steht im Vertrag bezüglich Arbeitstage und Urlaubsanspruch? Das ist die Frage. 7 Tage Woche ist nicht Rechten, wenn Du mehr wie 6 tage die Woche arbeitest musst Du einen entsprechenden Ausgleich in der nächsten Woche bekommen. Das Du deine Arbeit auf bis zu 7 Tagen verteilst ist im Grunde genommen Dein Ding. Das kannst Du nicht als Maßstab nehmen. Und AG müsste IMO das auch nicht am Wochenende höher vergüten - außer es ist extra eben vertraglich festgehalten das du regulär am Wochenende arbeitest. dann ist aber auch geregelt wie und wo der Ausgleich stattfindet. Und Urlaub so einfach auszahlen ist eigentlich nicht. Das darf der AG eigentlich nur dann wenn der Vertrag endet oder extrem wichtige betriebliche Dinge dem entgegen stehen. Vor Gericht hätte er da massive Probleme. Fraglich ob es da eine Begründung gibt bei Homeoffice. Mag für 1-2-3 tage wo gehen, wobei in der regel der Resturlaub übertragen wird bis zum nächsten Jahr. Spätestens zum 31.03 muss er dann genommen werden oder verfällt ersatzlos -. Du siehst also eine Auszahlung ist auch rechtlich nicht vorgesehen. Sonst wäre das anders geregelt.

Wie gesagt, Blick in den Arbeitsvertrag werfen und dann entsprechend umrechnen. Einfach so umsetzen weil Du dir selbst die zeit auf 7 Tage aufteilst geht nicht. Außerdem müsste auf der Gehaltsabrechnung ja stehen wie viel Urlaub du hast - IMO muss das nämlich auch gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungen usw so nachvollziehbar sein. Da kann ich mich aber irren. Die meisten Betriebe welche ich kenne schreiben auch inzwischen heutzutage drauf wie viel Resturlaub man noch hat.

 
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