Geschrieben von lenirettig am 26.01.2007, 11:52 Uhr |
Kein Einbruchdiebstahl?? Bin fassungslos!
Uns wurde aus dem Keller ein Fahrradanhänger geklaut, Schloss durchgeschnitte.
Nun weigert sich die Hausratversicherung, zu zahlen, weil keine Einbruchspuren vorliegen, also die Kellertür nicht offensichtlich aufgebrochen wurde. Und versichert ist nur Einbruchdiebstahl.
Bin echt stinkesauer, wozu haben wir die Versicherung, wenn die sich beim ersten Fall gleich rausreden???
Ist das wirklich so, dass solche Spuren nachgewiesen werden müssen? Ich war doch bei der Polizei und hab Anzeige erstattet, warum reicht das nicht??
Re: Kein Einbruchdiebstahl?? Bin fassungslos!
Antwort von peggy360 am 26.01.2007, 12:09 Uhr
ich glaube das die haftplicht versicherung den schade übernimmt
Re: Kein Einbruchdiebstahl?? Bin fassungslos!
Antwort von peggy360 am 26.01.2007, 12:25 Uhr
bei uns übernimmt es die hausratversicherung und nicht die haftplicht, habe mich vertan. sorry.
mußt mal in deinen unterlagen schauen was da drin steht.bei uns steht:
einbruch liegt vor, wenn der dieb a.) in einen raum eines gebäudeseinbricht, einsteigt oder mitteles falscher schlüssel oder andere nicht zum ordungsgemäßen öffnen bestimmter werkreuge eindringt.
wir haben noch b- f, das sind andere oöffnungs delikte drin, die aber nicht zu deinen fall passen.
bei uns ist bekommen wir entschädigung bis 1% auf die versicherungssumme.
und du mußt sagen können, welcher hersteller, welche marke.
lg peggy
meistens muß man sowas aber zusätzlich mit aufnehmen
Re: Kein Einbruchdiebstahl?? Bin fassungslos!
Antwort von oma am 26.01.2007, 16:03 Uhr
Hallo lenirettig,
leider ist es tatsächlich so, dass nur Einbruchdiebstahl versichert ist, nicht einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl. Einfacher Diebstahl ist z.B. der Taschendiebstahl, oder wenn jemand durch die offenstehende Terrassentür in die Wohnung gelangt.
Unter Trickdiebstahl fällt z.B., wenn ein Gaunerpärchen an deiner Tür klingelt, um z.B. angeblich einen Zettel für die Nachbarin zu schreiben und sich, während du abgelenkt bist, einer in die Wohnung schleicht und Wertsachen entwendet.
Versichert ist dagegen der Raub, d.h., wenn du Wertgegenstände wegen Androhung oder Anwendung von Gewalt herausgibst. Und eben der Einbruchdiebstahl, wenn also eindeutige Einbruchmerkmale vorliegen.
Ich vermute, mit Schloß durchgeschnitten meinst du ein Fahrradschloß. Wäre der Anhänger nämlich aus einem verschlossenen Raum entwendet worden, der aufgebrochen wurde, wäre er sehr wohl versichert.
LG
oma