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Geschrieben von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 11:50 Uhr

Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Hallo an Alle (ich poste heute mal hier und im 4you),

habe vorgestern eine unschöne Diskussion mit meinem Ex geführt:
Er fuhr gestern mit unserer "Großen" 7 Jahre, 125cm groß sehr schmal eine 2 stündige Strecke (Ausflug) kommen heute zurück.

Er fährt einen MB S-Klasse Cabriolet und hatte in den letzten 2 Jahren schon mehrfach Strafmandate bezügl zu schnellen fahrens (halbes Jahr Führerscheinentzug inkl Geldstrafen etc....).

Er hat für die Kurzstrecken, die er in der Stadt unterwegs ist, in seinem Auto für die Kinder (7 + 5) Sitzerhöhungen (die richtigen Kindersitze sind ihm zu teuer, die Rolex vor kurzem war es nicht, die hat er um 10% günstiger bekommen ).

Nun bat ich ihn, er möge doch, für die lange Fahrt, den "richtigen" Kindersitz unserer Tochter nehmen (Römer Fidfix xp sict).

Er lachte mich aus und meinte, dass sei völliger Quatsch. Das Auto sei so sicher, hätte super Airbags im Bedarfsfall und jetzt "noch" den Kindersitz aus meinem Auto ausbauen und in seinen rein, hätte er keinen Bock.
Ich wollte das dann machen, dass hat er mir schlichtweg untersagt (ist sein Auto!).

Natürlich ist alles gut gegangen, sie sind gut angekommen. Und es ist auch nicht so, dass ich Angstschlotternd hier sitze, doch ich habe einfach ein unbehagliches Gefühl.

Nun frage ich mich: Ist ein Kind, im Alter/ Größe/ Statur wie meiner Tochter, nicht im "Bedarfsfall", in einem Kindersitz besser aufgehoben?
(ja ich weiß, das kann man nicht Regeln und ist eine emotionale Entscheidung)

Sind die Sitzerhöhungen gleichwertig anzusehen, wie die "normalen" Kindersitze und sind für Kinder in dem Alter zugelassen oder müssen sie in einen "richtigen" Kindersitz???
Das ist doch bestimmt gesetzlich geregelt.

Zu "Kinderrückhaltesysteme" gehören auch Sitzerhöhungen, ich blicke da einfach nicht durch....vielleicht könnt Ihr helfen????

Ich habe nun im Netz nach Gesetzgebungen recherchiert und finde immer nur folgendes:



§ 21 StVO (Personenbeförderung / aktuelle Fassung vom Oktober 2014)

Absatz 1, (Satz 1)
Es dürfen nicht mehr Personen im Kraftfahrzeug befördert werden als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. (Satz 2) Abweichend hiervon dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

Von dieser Änderung betroffen wären auch kinderreiche Familien. Sie können bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung von dieser Vorschrift beantragen.

Abs. 1a
Nach wie vor dürfen Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr, wenn sie kleiner als 150 cm sind, nur in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem mitgenommen werden (Ausnahme sind Kraftomnibussen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse)

Besteht wegen der korrekten Sicherung von zwei Kindern in Kinderrückhaltesystemen hinten nicht mehr die Möglichkeit, ein drittes Kind ebenfalls mit einer Kinderrückhalteeinrichtung zu sichern, so darf dieses Kind (über 3 Jahre) auch mit dem normalen Fahrzeuggurt (also ohne Kindersitz) gesichert werden. Nicht erlaubt wäre, komplett auf jegliche Sicherung zu verzichten.

Hinweis für die Praxis:
Muss aufgrund fehlenden Platzes im Fahrzeug auf die Sicherung eines Kindes im geeigneten System verzichtet werden, so sollte immer das größte und schwerste Kind nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden.

Abs. 1b
Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gilt ein absolutes Beförderungsverbot, wenn für die Verwendung eines geeigneten Kinderrückhaltesystem keine Möglichkeit besteht (z.B. wegen fehlender Gurte in alten Fahrzeugen). Ältere Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm dürfen in diesen Fällen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden. Verfügt das Fahrzeug (z.B. altes Cabriolet) nicht über hintere Sitze, besteht somit ebenfalls ein Beförderungsverbot.

Kinderrückhaltesysteme (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung), die noch nach CE 44-02 oder 44-01 zugelassen sind, dürfen seit dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden. es handelt sich hierbei i. d. R. um Systeme, die vor 1997 neu gekauft wurden. wobei die Version der Prüfnorm letztlich nur am ECE-Label zu erkennen ist.

 
27 Antworten:

Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Leena am 17.05.2015, 11:56 Uhr

Hallo,

ich hab auch mal gegoogelt - hiernach wäre eine reine Sitzerhöhung für Eure Große rechtlich ausreichend:

http://www.kvw-mhm.de/autokindersitze/haeufige-fragen-zum-kindersitz/wann-duerfen-kinder-eine-einfache-sitzerhoehung-benutzen.html

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Sunny76 am 17.05.2015, 12:03 Uhr

Ab 4 Jahre sind die Sitzerhöhungen erlaubt.

Aber sicher und sinnvoll sind die uberhaupt nicht. Man sieht ja schon auf den 1. Blick dass sie nicht mit einem richtigen Kindersitz zu vergleichen sind.

Bei Kurzstrecken OK, aber eine mehrstündige Fahrt auf Autobahn usw würde ich damit nicht erlauben.

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 12:03 Uhr

Hallo Leena,

na das ging ja schnell, habe ich im Netz nicht entdeckt

Dankeschön, für die Info!

So ein MIßT... ....... mit einer gesetzlichen Regelung hätte ich ihn vielleicht noch zum Benutzen der Kindersitze bewegen können....so aber habe ich aber keine Chance

Hab noch einen schönen Sonntag! Und DANKE nochmals!

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 12:11 Uhr

Sunny, ich bin da absolut bei Dir!

Doch wie soll so eine Verweigerung aussehen?
Wenn er die Kids hier abholt und ich sage: "Nein, wenn Du die richtigen Kindersitze nicht nimmst bleiben die KInder hier", wird er sagen:
"Mädel, Junge kommt auf los..... einsteigen, wir fahren zum Ausflug super genial wird das, dann essen wir Eis, machen dies und das....auf kommt los....."

Dann stehen sie da, die 2.......Muttern hat nein gesagt, nicht mit den Sitzen und Vater sagt kommt........
Albtraumsituation für die Kinder.

Ich finde es ja auch super, dass sie da so gemütlich nach einem Ausflug schlafen können..........doch das interessiert ihn leider nicht.
Und wenn es per Gesetz geregelt ist, wird er schon mal gleich "auf SEIN Recht" bestehen ob sinnvoll oder nicht......

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Isa2012 am 17.05.2015, 12:26 Uhr

Also da es rechtlich gesehen erlaubt ist,darfst du auf Grund dessen die Kinder nicht dem Vater vorenthalten.Dann machst du nämlich was,was nicht rechtens ist,nämlich die Kinder am Umgangswochenende dem Vater nicht mitgeben.
Dass der Vater nicht teure Kindersitze kaufen möchte kann ich verstehen für zwei Wochenenden im Monat.
Aber abgesehen davon ist es so, dass du einfach akzeptieren musst dass er Dinge anders sieht und handhabt als du.
Ihm gefällt wahrscheinlich auch nicht alles was du mit den Kids machst und auch er muss es akzeptieren.
Ich kann durchaus verstehen dass dich dass ärgert zu mal es kein größer Aufwand für ihn ist,deine vorhandenen Kindersitze einzubauen.
Du kannst dich darüber ärgern,du kannst es aber auch lassen denn ändern kannst du es nicht.
Du musst es hinnehmen.

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 12:37 Uhr

Hallo Isa,

Danke für Dein Feedback. Bitte sei so nett und lies meine anderen Kommentare, dann wirst Du sehen, das ich
a) dem Vater die Kinder nicht vorenthalten möchte
b) sie ihm deswegen trotzdem mitgebe ob mir das paßt oder nicht
c) es mich nicht ärgert sondern sorgt

Des Weiteren kann er sie öfter sehen (Fahrzeit 15 min) was er nur in Anspruch nimmt, wenn "er sich langweilt" ansonsten ist das Singleleben so genial, dass er die Familie nicht zurück sehnt! I.ü. ich ihn auch nicht......
Die Kinder vermissen ihn ab und an mal, sagen aber dann Beide, das es so viel weniger Streit gibt.

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Seh ich anders

Antwort von Sunny76 am 17.05.2015, 12:41 Uhr

Da gehts um die Sicherheit. Das würde ich nicht so locker hinnehmen. Es ist ja auch im Interesse des KV dass nix passiert. Die vorhandenen Sitze ein- und ausbauen ist eine Sache von ein paar Minuten. Von neu kaufen redet ja keiner.

Zuviel TV oder zuviel Schokolade sind Sachen über die man am Papa Wochenende hinweg sehn kann, aber Sicherheit nicht.

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Re: Seh ich anders

Antwort von Häsle am 17.05.2015, 13:01 Uhr

Es hilft aber nix. Sie wird ihn nicht zwingen können, den Sitz zu benutzen, solange Sitzerhöhungen erlaubt sind.
Btw, es spielt keine Rolle, ob man damit Kurz- oder Langstrecke fährt. Sitze schützen vor allem bei einem Seitenaufprall besser, was idR eher innerorts passiert.
Schau, ob die Erhöhung wenigstens ausgeprägte "Hörnchen" hat, damit sie nicht unter dem Hintern rausrutscht.
Würde er einen von dir gekauften Sitz annehmen? Da gibt es ja immer mal gute Angebote.

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Re: Seh ich anders

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 13:03 Uhr

Sunny, bei Dir unterschreibe ich

Und ganz ehrlich, 1 gebrauchter Kindersitz kosten i.d.R. um die 80€, ein Saufabend am WE bei ihm immer um die 350 - 500€. Die neue Rolex war auch im oberen 4 stelligen Bereich (aus diesem Grund hatte ich ja die Automarke, Rolex etc aufgeführt)....selbst wenn er die Sitze neu kaufen würde, würde er an der Kasse zucken, dann raus gehen und den Betrag vergessen haben.
Und im Fall der Fälle würde ich sie auch selbst besorgen.....

Mir wäre es verdammt lieb, er hätte sie, aber ich kann ihn nicht dazu bewegen. Nun dachte ich, die Gesetzeslage wäre ggf auf meiner Seite...ist sie aber nicht.

Nun kann ich nachher, wenn sie kommen, einfach mal schauen/ prüfen, wie die Gurtführung ist und ihn event. bei einer Fehlführung davon überzeugen, wenigstens auf einer langen Fahrt die vorhandenen Sitze zu nehmen.

Das kann ich aber wiederrum auch nur an der Stimmung des werten Herrn abhängig machen, da ich keine Lust habe, dass die Kinder traurig und erschrocken dem sauer von dannen ziehenden Vater nachschauen......

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Re: Seh ich anders

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 13:07 Uhr

Ich bleibe bei dem Thema am Ball........mei der Kleine ist ja erst 5, wenn auch schon fast so groß wie seine Schwester....aber noch lange nicht so Reaktionsstark.

Hatte schon überlegt, ob ich nicht einfach welche besorge......die sind ihm aber zu uncool in seinem Auto und er würde (zu recht bezügl der Bevormundung, die Sicherheit ist bei dieser Betrachtung ausgeschloßen) das ganze als übergriffig bewerten.

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Butterflocke am 17.05.2015, 13:27 Uhr

"umbauen"....
Ja genial....

Ich würde ihm mitteilen, dass ich andere "Baumaßnahmen" in Erwägung ziehe, wenn er mich künftig nicht die Kindersitze in seine Luxuskarosse "stellen" lässt....

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Meine dürften da nicht mitfahren !

Antwort von Ellert am 17.05.2015, 14:00 Uhr

Meine hatten fast bis 12 richtige Kindersitze da die einfach SICHERER sind
egal welche Airbags das Auto hat, die Lehnen bieten den Seitenschutz.
Soll er mal Tests anschauen und wenn ihm die Kinder das nicht wert sind nimmt er sie nimmer mit oder fährt Bus - auch auf kurzen Strecken würd eich da wertlegen

dagmar

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frag ihn doch ob er wenn sie durch Unfall behindert sind sie bei sich aufnimmt

Antwort von Ellert am 17.05.2015, 14:03 Uhr

Ich kann keinen verstehen der das so locker sieht mit den Sitzen
die haben einen Sinn und sind nicht Geschäftemacherei.
Hat jemand Vorstellen was es bedeutet einbehindertes Kind zu haben und dem kann er dann immer in die Augen schauen und sagen, die Rolex war mir wichtiger, Deine Gesundheit war mir egal ?
Notfalls würde ich die Sitze kaufen und ihm reinstellen jedes mal

dagmar

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Re: Meine dürften da nicht mitfahren !

Antwort von Leena am 17.05.2015, 14:07 Uhr

Wenn Deine nicht mitfahren dürften - und, wie wolltest Du das durchsetzen, gegen den ausdrücklichen und erklärten Willen des Vaters?!?

Diese Sitzerhöhungen sind nun mal gesetzlich nicht verboten! Es gibt gemeinsames Sorgerecht und in der Zeit, wenn die Kinder beim Vater sind, obliegen so die üblichen Alltags-Entscheidungen ihm.

Nur, weil die Dinger nicht empfohlen werden und richtige Kindersitze sicherer sind, kann man als Mutter da dem Vater nicht wirklich irgendetwas "vorschreiben".

Kann man sicher doof finden, sieht aber rein rechtlich tatsächlich so aus.

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man muss nicht übertreiben....

Antwort von Butterflocke am 17.05.2015, 14:33 Uhr

Ich gebe zu, wir haben auch nur eine "Portion" Kindersitze. Die habe ICH, weil ich mehr mit den Kindern unterwegs bin. Mein Mann hat in seinem (größeren) Auto nur Sitzerhöhungen. Mit denen ist er auch unterwegs, wenn er sie - einmal im Jahrhundert - dann doch mal von der Schule abholt und dann "innerstädtisch" mit ihnen unterwegs ist.

Wenn wir aber mehrere Hndert km Autobahn fahren, zb in den Urlaub (oder wohin auch immer), dann werden die Sitze natürlich "umgebaut".

Wobei ich das "bauen" noch immer amüsant finde. Die Dinger nimmt man, stellt sie ins andere Auto, schlupft den Gurt an der Schulter durch - fertig. Ist eine Sache von 30 Sekunden und ohne grandiose handwerkliche Fähigkeiten zu bewältigen.

Ein Mann, der mit Gelassenheit über den Dingen steht, hat das schnell erledigt - und wenn auch nur deshalb, damit seine "hysterische" Ex Ruhe gibt.....

Allergings sind Kindersitze in einer MB S-Klasse auch äußerst unsexy...., insofern kann ich ihn dann DOCH ein bißchen verstehen...;-)

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Tweety2014 am 17.05.2015, 15:21 Uhr

Meine Tochter 6 Jahre hat auch nur so ein Kissen und die kleine hat das mit Lehne.
Halte ich für ausreichend.

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Re: Seh ich anders

Antwort von Isa2012 am 17.05.2015, 15:54 Uhr

Ich sehe es auch anders.Aber wie gesagt,wenn es rechtens ist,kann sie nichts machen außer zu akzeptieren dass er es anders macht.
Das ist einfach so.
Sie kann sich auch ärgern,Sorgen oder sonst was aber es ist verschwendete Energie.Bringt einfach nichts.

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von Isa2012 am 17.05.2015, 15:55 Uhr

Du hast genau in diesem Beitrag geschrieben,wenn ich die Kinder nicht mitgeben würde....
Ja dann würdest du je nach dem was bei euch im Urteil steht teilweise sogar strafbar machen.
Von daher bringt es nichts.

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Versuche es über die Kinder ...

Antwort von Herbstsonne30 am 17.05.2015, 16:06 Uhr

Bespreche mit Deinen Kindern, was bei einem Unfall auf einer Sitzerhöhung gegenüber einem Unfall im richtigen Kindersatz alles passieren kann.

Die Kinder sollten drauf kommen, dass sie auch in Papas Auto in den Kindersitzen sitzen wollen und das ihrem Papa klar machen. Wenn sie einigermaßen selbstbewusst sind, sollte das klappen.

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Re: Meine dürften da nicht mitfahren !

Antwort von shinead am 17.05.2015, 17:40 Uhr

Eltern, so einfach ist das nicht. Kei. Richter der Welt würde Dir recht geben, wenn du wegen Sitzerhöhungen den Umgang beschränken würdest. Da kriegst Du von Jugendamt (und gg. einem Richter) ganz schnell auf die Finger!

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Das Ergebnis:

Antwort von aus 4 mach 3 am 17.05.2015, 20:07 Uhr

So alle sind gut heim gekommen. Ich wollte die Sitzmöglichkeit meine Tochter prüfen, das durfte ich nicht (ist SEIN Auto).

Ich wurde dann auch massiv und habe ihm ganz deutlich und ruhig gesagt, dass unser Sohn nächste Woche NUR mit SEINEM Kindersitz mitfährt.

Nun schauen wir, ob das fruchtet, wenn nicht werde ich den "Angst" Bonus seiner Eltern schürren, denn auf die hört er!

Nun werde ich, weil's ja grad so schön ist, gleich noch einen neuen thread aufmachen : Fotos der Kinder.....

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Re: Das Ergebnis:

Antwort von Pamo am 17.05.2015, 20:22 Uhr

Falls er dich nicht gucken lässt: die Polizei kann er so einfach nicht abwimmeln.

Schade, dass die Kinder im Machtkampf zwischen euch stehen.

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Zeig ihm das hier:

Antwort von Daffy am 17.05.2015, 21:39 Uhr

https://www.youtube.com/watch?v=MM9KPpotsJU

(Leider ohne Erläuterung - aber ist ja fast selbsterklärend.)

Und den Kindern auch. In so einem Fall hätte ich keine Skrupel, den Kindern zu sagen, dass und warum ich mit dem Verhalten des Vaters nicht einverstanden bin.

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Re: Zeig ihm das hier:

Antwort von IngeA am 18.05.2015, 6:00 Uhr

Ich bezweifle, dass das beim Vater helfen wird. Weil er macht garantiert keinen Unfall und außerdem fährt er nicht so ne alte Karre sondern ein super modernes, sicheres Auto mit Seitenairbags und allem Schnick-Schnack. Wr wird der Meinung sein, dass da so etwas nicht passiert. Und so wird er es den Kindern auch erzählen.
Außerdem weiß er genau, dass die Mama das ärgert und sie sich Sorgen macht, ihm aber nichts kann, weil das Gesetz auf seiner Seite steht. Wie kann man besser seine Macht ausleben? Ich glaube nicht, dass es hier wirklich um Kindersitze geht.

LG Inge

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von stella_die_erste am 19.05.2015, 16:27 Uhr

Bei youtube gibt es -auch für weniger intelligente Exemplare wie Deinen Ex- tolle Filmchen vom ADAC.
Da sieht man sehr gut, wie "sicher" Kinder auf Sitzerhöhungen sind. Und im Vergleich dazu, welche Verletzungen NICHT auftreten, wenn sie sich in einem vernünftigen Kindersitz befinden.

Mit dem Ex würde ich übrigens nicht mehr diskutieren, mein Kind würde bei so einem verantwortungslosen und uneinsichtigen Vater schlichtweg nicht mehr mitfahren.

Mehr fällt mir ehrlich gesagt dazu nicht mehr ein..!

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Re: Meine dürften da nicht mitfahren !

Antwort von stella_die_erste am 19.05.2015, 16:31 Uhr

Rein rechtlich kann man dagegen vorgehen, wenn man eine guten Anwalt hat.

Keine Mutter MUSS akzeptieren, dass das Kind vom Vater auf einer Sitzerhöhung durch die Prärie gefahren wird, nur weil Sitzerhöhungen nicht verboten sind. Das ist Quatsch.

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Re: Ist eine Sitzerhöhung im Auto gleichzusetzten mit einem Kindersitz?

Antwort von aus 4 mach 3 am 20.05.2015, 9:08 Uhr

Hallo an ALLE!

Ich habe, Dank der einzelnen Annregungen hier im Aktuell RuB, auf YouTube genau solche Filmchen, wie Stella anregt, entdeckt auhc eine schriftliche Empfehlung auf der ADAC SEite und sie ihm vorgestern Abend gesendet mit der Bitte diese anzuschauen.
Er hat mir in der Sache "recht" gegeben und möchte nun, auf langen Fahrten, die richtigen Kindersitze benutzen.
Als er die Kinder gestern abholte, bin ich mit zum Auto und habe mir die Gurtverläufe angeschaut und ihn animiert "mal mit zu schauen", ich wurde nachsichtig belächelt.
Ich lächelte zurück, sagte ihm, dass es hier um die Sicherheit der Kinder geht und wie er denn, im Falle eines Falles argumentieren möchte, da winkte er nur ab.

Eines ist mir hier bei den Antworten, den Diskussion und in der gestrigen Abholsituation bewußt geworden, ich denke an die Sicherheit, ihm geht es um MACHT.

Ich werde ihn nicht umstimmen können bzw. überzeugen können, sondern, so wie er es von klein auf gewohnt ist, nur befehligen können. Da er mich nicht ernst nimmt, muss das leider über einen anderen Kanal laufen (habe nächste Woche persönl Kontakt zu seinen Eltern).
Des Weiteren werde ich 2 Kindersitze für sein Auto kaufen.....er wird zwar sagen, dass ich nicht wirtschaftlich denken kann und daher NIE etwas sein werde, weil ich nicht fähig bin, doch Argumente zum "nicht nutzen" wird er nicht haben.

Ich habe Ende der Woche einen Termin bei einem Anwalt, da werde ich all diese Themen besprechen.

Das ist insgesamt ein schlechtes Miteinander und sollte nicht auf Sicherheit der Kinder gehen, dass muss sich ändern.

Daher an ALLE: Herzlichen Dank für Eure Meinungen, Ideen, Lageeinschätzung. Das hat mir SEHR geholfen!!!!!

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